Facharbeit im 11. Jahrgang (Q1)

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Nach den Vorschriften der APO-GOSt wird in der Jahrgangsstufe Q1 eine Facharbeit geschrieben. Dabei handelt es sich um eine umfangreichere selbstständige Arbeit, die über einen Zeitraum von zwei Monaten zu Hause angefertigt wird. Die Schülerinnen und Schüler sollen so mit den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit vertraut gemacht werden.

 

Die Facharbeit kann an der B.M.V.-Schule in allen mündlich oder schriftlich belegten Fächern geschrieben werden. Sie ersetzt keine Klausur. Die Note der Facharbeit geht mit 1/3 in die Note des Halbjahres Q1.2 ein.

Die Schülerinnen und Schüler geben bei der Wahl des Faches, in dem die Facharbeit geschrieben werden soll, drei Wünsche an. Mit Ausnahme von Chor, Literatur und Orchester kann jedes Fach gewählt werden, unabhängig von Grund- und Leistungskursen bzw. der Schriftlichkeit. Um eine gleichmäßige Verteilung der Facharbeiten unter den Lehrerinnen und Lehrern des Jahrgangs Q1 zu erreichen, muss eventuell das Los entscheiden.

Eine Vorbereitung auf die Facharbeit erfolgt im Verlauf der Einführungsphase, aber auch schon in der Jahrgangsstufe 9 (Analyse von Sachtexten, Recherchieren, Regeln beim Zitieren usw.). Ein Methodentag führt die Jahrgangsstufe Q1 in die Grundlagen und Arbeitstechniken des wissenschaftlichen Schreibens ein.

Das Thema der Facharbeit wird von den Schülerinnen und Schülern in Absprache mit der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer selbst festgelegt.

 Ansprechpartnerin: Frau Dr. Gläsel

Zeitplan der Facharbeit
Monat
OktoberWahlverfahren, Methodentag Facharbeit
NovemberThemenfindung in Abprache mit der Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer
Dezembererste Anfertigungsphase: Gliederung, Literaturliste, Schreiben, Beratung
Januarzweite Anfertigungsphase: Schreiben, Beratung, Überarbeitung
FebruarAbgabe der Facharbeit zum festgelegten Termin

 

Die Arbeit muss pünktlich abgegeben werden, und zwar nur im LK I direkt an die Tutorinnen bzw. Tutoren.

Eine Verlängerung der Arbeitszeit ist generell nur in Ausnahmefällen bei längerer Erkrankung (mindestens eine Woche) nach Vorlage eines Attestes durch die Schulleitung möglich. Wird der Abgabetermin ohne Angabe triftiger Gründe überschritten, muss die Facharbeit mit „ungenügend“ benotet werden.
Probleme mit dem PC sind kein Grund für eine Verlängerung der Arbeitszeit. Die Arbeit ist also fortlaufend zu sichern.
Sollte wegen einer Erkrankung in der Woche vor dem Abgabetermin eine Verlängerung nötig werden, muss das Attest spätestens am Vortag zusammen mit dem bis dahin fertig gestellten Teil der Arbeit der Schule vorliegen.
Bei Erkrankung am Abgabetag muss die fertige Arbeit bis 17.00 Uhr der Schule zugeleitet werden. Ein Attest kann nach dem Abgabetermin nicht nachgereicht werden. Die Arbeit muss dann mit „ungenügend“ bewertet werden.
Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe Q1 wiederholen, können wahlweise eine neue Facharbeit anfertigen oder die Note der alten Facharbeit anrechnen lassen.

Formale Vorgaben der Facharbeit