Die Förderstunden sind im Stundenplan ausgewiesen; Der Förderunterricht wird durch Lehrpersonen erteilt; im günstigsten Fall durch die Lehrperson, die die Klasse in dem betreffenden Fach unterrichtet. Die Teilnahme wird durch die Fachlehrer/innen vorgeschlagen. Sie ist verpflichtend (Bereitstellung von Lehrer-stunden in der Stundentafel NRW). Begründete Ausnahmeregelungen werden von den Eltern bei der Klassenleitung schriftlich beantragt. Fehlstunden müssen schriftlich entschuldigt werden.